Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pflegvater
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Pflegschaftgeschäft
Pflegschreiber
Pflegenschulden
(Pflegsitte)
Pflegsohn
Pflegtochter
Pflegung
Pflegvater
, m.
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I
Pfleger (I), Vormund
- furder soll kain brobst noch anderer macht haben, gerhaben oder phlegvätter zu setzen, sonder es soll allwegen von der herrschaft und durch die obrigkait beschechenum 1511 Tirol/ÖW. II 75Faksimile (ca. 48 KB)
- ausser der eltern auffsteigender lini mag kain person den jungen vnmündigen knaben oder medlein ainichen vormund oder pfleg vatern ordnen1546 Perneder,Inst.(1546) 15rVolltext (und Faksimile), Ausgabe von 1544 - in DRQEdit
- es ist auch durchauß on mitel in allen vormund vnnd pflegschafften von wesentlichen noͤten, das die vormund oder pfleguaͤtter ire volkommene alter vnd zum wenigsten xxv. jar haben1546 Perneder,Inst.(1546) 16rVolltext (und Faksimile), Ausgabe von 1544 - in DRQEdit
- dise [Vormünder von Waisen] werden nun vormünder, beschirmer, trawhaͤnder, voͤgt, pfleguaͤtter ... genennet1558 Gobler,Rsp. 38r
- welches pflegskindt aber sich in solchen fällen nach iren pflegsvättern vnd vormunden oder den waisenherrn nit richten ... wolten, deren vormunden oder die waisenherrn sollen dann das einem erbarn rath clagweiß fürtragen1563 Siegl,Eger 115Faksimile - digitalisiert im Rahmen von Czech Medieval Sources online
- curator. pfleguatter, gerhab, vogt, pfleger, verweser, schaffner1571 Roth 302Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- die pflegvätter möegen ihrer pflegkinder particularhaab und gueter ... wohl versezen1573 NÖLTfl. II 14 § 5
- werden aber vom rath frembde tuͤgliche personen den waisen zu pflaͤgvaͤtteren gesatzt, man sol inen nach des erbfals gelegenheit vnnd der guͤtter masse eine besoͤldung ... ordnen1583 SiebbLR. II 3 § 5Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- werden alle gerhaben, curatorn und phlegvatter hab und güeter von zeit ierer antrettung an ... iren pupillen minderjärigen und verphlegten phandweiß verhafft1599 NÖLREntw. II 11 § 2
- so baldt ... er das Niderlandt noch als ein pfleg vatter verwaltete, wuͤrd er durch meuͤtherey deß koͤnigs Carl inn Franckreich von den Flandern ... gefangen1619 Lazius,Wien III 69Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- curator, trewstraͤger, pflegvatterFrischlin(Frankf. 1631) 559Faksimile - in Google Books
- curator dativus, ist ein solcher pfleg-vatter, sorgtraͤger, welchen der magistrat ordnet, die guͤter, des in der pubertaͤt getrettenen juͤnglings zu verwalten1753 Oberländer 199Faksimile - in Google Books
II
männliche Person, die ein fremdes Kind zur Erziehung in ihren Haushalt aufnimmt
vgl.
Pflegekind (II)
- unter einwilligung der eltern oder vormuͤnder kann jedermann ein fremdes kind in die pflege und erziehung nehmen. das kind behaͤlt seinen vaͤterlichen namen und seine familienrechte, und kann bloß vom pflegevater eine standesmaͤßige erziehung verlangen1785 Fischer,KamPolR. I 145Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- kinder, welche von ihren natürlichen aeltern verlassen, und von andern aufgenommen worden, bedürfen zu ihrer verheirathung nur der einwilligung dererjenigen, welche alsdann in dem verhältnisse eines pflegevaters gegen sie stehen1794 PreußALR. II 1 § 48
- auch bey der wahl der künftigen lebensart des kindes hat der pflegevater alle rechte des leiblichen vaters1794 PreußALR. II 2 § 757
- hingegen erlangt der pflegevater auf das etwanige vermögen des [Pflege-] kindes gar kein recht1794 PreußALR. II 2 § 759
III
amtlicher oder privater Pfleger (I) in der Armenpflege
vgl.
Pfleger (II 5)
- sollte jemand im staate erboͤthig seyn, den verarmten auslaͤnder unter der bedingung, daß er auf den todesfall der erbe dieser 500 rthlr. werde, bey besserer pflege, als der gewoͤhnlichen armenversorgung, zu sich nehmen, so bleibt diese freyheit dem verarmten auslaͤnder wohl billig, jedoch muß dieser vertrag gerichtlich bestaͤtiget, dabey die unterhaltsfaͤhigkeit des pflegers gepruͤft werden, auch der pflegevater fuͤr die ordentliche pflege des zu sich genommenen verarmten auslaͤnders bis zu dessen absterben verantwortlich seyn1796 AltenburgSamml. III 339
- ihnen [dem Pfarrer und den Gemeindevorstehern] soll eine der bevoͤlkerung jedes orts im verhaͤltniß stehende zahl von pflegevaͤtern, aus der mitte der einwohnern zur seite seyn, welche den pflege-ausschuß [in der Armenpflege] bilden1817 RepStaatsVerwBaiern VI 315Faksimile - in Google Books
IV
übtr.: Beschützer, Förderer
- [Hzg. Julius,] dieser vniuersitet pflegvatters1586 TheatrdeVenef. 230bFaksimile - in DRQEdit
- weil rathsherren an der statt gottes sitzen, so sollen sie für allen dingen getreue pflegvater der kirchen und schulen sein1588 Preußen/Sehling,EvKO. IV 150Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg