Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pflegverwaltung

Pflegverwaltung

, f.

Verwaltung eines Pflegvermögens 
  • das kheiner seine pflegtochter ihme selbst oder seinem sohne ehlichen dörfen oder sollen, er hette dann zuvor seiner pflegverwaltung geburliche rechnung gethan
    1563 Kurpfalz/Sehling,EvKO. XIV 317
  • gegen den pflegern, die sich in ihrer pflegverwaltung gefaͤhrlich oder ungefaͤhrlich erzeigt
    1650 NördlingenStat. 237
  • wo der creditor das geld einem administratori, der nur uͤber ein stadt-geschaͤfft oder einkunfft, v.gr. steuer-einnahme, pfleg-verwaltung bestellet ist, die gantze stadt aber nicht repræsentieret, vorgeschossen
    1721 KlugeBeamte IV 80
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