Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pflichtgerichtstag

Pflichtgerichtstag

, m.

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wie Pflichttag (I) 
  • die pflichtgerichtstage werden gehalten, der erste den zweiten montag nach Pfingsten, der ander den nächsten montag nach Martini, der dritte montags nach trium regum, der vierte den zweiten montag nach Ostern
    1559 Westerwald/GrW. I 610