Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pflichtteil
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(Pflichtsame)
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pflichtschuldig
Pflichtschuldigkeit
Pflichtschwein
(Pflichtsitte)
Pflichttag
Pflichtteil
, m., n.
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I
Anteil, Gemeinschaft
bdv.:
1Pflicht (X)
- ez sol ouch nieman ... mit ander ieman ûzerhalben der stat pflihtteil noch gemein noch geselleschaft niht haben14. Jh. MeranStR. Art. 10Faksimile (Abschnittsbeginn) - digitalisiert im Rahmen von "DigiZeitschriften"
II
rechtlich gesicherter Mindestanteil der gesetzlichen Erben am Nachlaß (I), der nur unter besonderen Bedingungen entzogen werden kann
bdv.:
Legitima,
1Pflicht (XI)
- natürlicher pflichteil, legittima genant1520 FreiburgStR. II 7, 6Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- woͤlcher massen testierende eltern jre kinder zů erben einzůsetzen schuldig, vnd ... von der kinder pflichtheil oder legitimaWürtLR. 1555 S. 243Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- so woͤllen wir hiemit vatter, můtter und alle andere eltern in auffsteigender linien allein zů einem pflichttheil ... verbunden habenWürtLR. 1555 S. 244Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- das sie jren eelichen leibserben ... jren von natur schuldigen pflichtteil, auch jren beysitz vnd geniess ... nit entziehenNürnbRef. 1564 XXIX 5Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- will ich gedachts meines lieben bruders ... kinderlein ... die ander helfte meiner vorlaßenschaft nach abziehunge meiner lieben hausfrauen legitima und pflichtteil ... legiret [haben]1613 BrandenbSchSt. II 503
- von der legitima oder [pflicht- und rechtthail] rechtlicher erbsgebür1616 OÖLTfl.(Strätz) IV 17 Übschr.
- von der notgebürnuß oder pflichteil der kinder vnd eltern, zu latein legitima genanntBairLR. 1616 S. 350Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- ob auch die eltern in jhren testamenten solchen pflichttheyl den kindern nicht verlassen, sonder dieselbe ohne redliche vrsachen ... enterbt haͤtten, soll dergleichen testamenten ... vnkraefftig seinBadLR. 1622 V 14, 2Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- daß ... das eine theil denen söhnen sambtlichen gleich als eine legitima oder natürliches pflicht-theil gelassen werden1627 BöhmLO. O 21Faksimile (Abschnittsbeginn) - digitalisiert vom Göttinger Digitalisierungszentrum (GDZ)
- der pflicht-theil oder die noth-gebuͤhrnuß ist ... jene erbs-portion, welche man denen noth-erben schuldig ist1756 CMax. III 3 § 15Faksimile (Abschnittsbeginn) - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- not-erbschaft heisset das pflicht-teil (portio legitima), davon die alten teutschen nichts gewust haben, ... weil es eine blose roͤmische erfindung ist1758 Estor,RGel. II 110Faksimile (ca. 119 KB)
- wie demnach in faͤllen, wenn die verlassenschaft der frauen aus mobilien bestehet, ihren kindern oder eltern der pflichttheil aus solchen mobilien gebuͤhret1762 SystSammlSchleswH. II 2 S. 619
- es gebuͤhret aber der pflichttheil vor allen den leiblichen kindern und enkeln ... uneheliche kinder erben ihn nur von der mutter1762 Wiesand 824Faksimile - in Google Books
- ist auch der vater vor seinen sohn zu keiner groͤsseren geldstrafe anzuhalten, als soviel dessen legitima-, oder pflicht-theil nach des vaters absterben betraͤgt1772 Wagner,Civilbeamte II 11Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wenn eltern ihren kindern den pflichttheil auch nur mit den worten verlassen: mein sohn oder tochter sollen ihr pflichttheil haben, so kann ihr testament so wenig wie nichtig als wie pflichtwidrig angefochten werdenum 1772 Pufendorf,HannovLREntw. Tit. 79 § 15
- sobald sie [spaͤthlinge] lebendig zur welt gekommen ... vernichten sie ein jedes testament ... und treten die ganze intestaterbfolge an und haben sich nicht mit dem pflichttheile zu begnuͤgen1785 Fischer,KamPolR. I 47Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [bei Heirat ohne Zustimmung der Eltern] soll denselben freistehen, durch eine sonst gesetzmaͤßige und guͤltige disposition das ungehorsame kind von aller succession in ihren kuͤnftigen nachlaß, auch selbst vom pflichttheil, auszuschließen1786 SystSammlSchleswH. II 2 S. 684
- kann doch nach roͤmischen rechten kein testament bestehen, wenn ein vater, der mehrere kinder hat, diese nicht namentlich ohne ausnahme wenigstens im pflichttheile zu erben einsetzt1793 Pütter,ErörtStaatsR. I 195Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die hälfte der durch das gesetz dem überlebenden ehegatten bestimmten erbportion ist als ein pflichttheil anzusehen1794 PreußALR. II 1 § 631
- wenn der ehemann mobiliarerbe seines eheweibes wird, er das an dem pflichttheile der kinder etwa mangelnde in subsidium ihnen zu ergaͤnzen schuldig ist1803 Philipp,WBSächsKR. 418Faksimile - in Google Books
- der erbtheil, welchen diese personen [Eltern und Kinder] zu fordern berechtiget sind, heißt: pflichttheil; sie selbst werden in dieser ruͤcksicht notherben genannt1811 ÖstABGB. § 764Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- wer zur zeit der schenkung abstaͤmmlinge hat, denen er einen pflichttheil zu hinterlassen schuldig ist, kann zu ihrem nachtheile keine schenkung machen, welche die haͤlfte seines vermoͤgens uͤbersteigt1811 ÖstABGB. § 951Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- doch gehen die wirklichen glaͤubiger allen denen vor, die uͤberhaupt nur zu forderungen berechtigt sind, nachdem alle schulden von dem vermoͤgen des verpflichteten abbezahlt sind, z.b. ... kindern wegen des pflichttheils1828 Pöhls,HR. I 394Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
III
zu leistender Anteil an staatsbürgerlichen Pflichten
vgl.
Pflichtschuldigkeit
- hingegen gebührt entschädigung (besoldung, honorar, lohn) dem, dessen staatsdienst seinen individuellen pflichttheil übersteigt1817 Klüber,ÖffRecht 634Volltext und Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Deutschen Textarchivs (DTA)