Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): pflichtvergessen
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(Pflichtpfründe)
(Pflichtsame)
Pflichtschrift
pflichtschuldig
Pflichtschuldigkeit
Pflichtschwein
(Pflichtsitte)
Pflichttag
Pflichtteil
Pflichtung
pflichtvergessen
, adj., adv.
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die pflichtgemäße Leistung nicht erbringend
- [eigenmächtig verzogener Bürger:] ausgetrettener aidt- und pflichtvergeßner ... burger15./16. Jh. NürnbRatsbrf. 230Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- gegen die uͤbrige aber, welche ... sich von ihm [churfuͤrsten] gegen uns und das reich ... gebrauchen lassen, als ehr- und pflicht-vergessene meineydige leuthe ... mit leib- und lebens-straff ... verfahren werde1703 BadenBadO. 143Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- solle ... der pflicht-vergessene officiant mit allem patent-maͤßigen rigor bestraffet ... werden1737 CAustr. IV 953Faksimile - in Google Books
- dergleichen ungerechte und pflichtvergessene richter ... sollen ... am gut, leib oder leben gestraffet werden1769 CCTher. 67 § 2Faksimile - in Google Books
- nach dem gerichtsgebrauch werden ... pflichtvergessene berechner und ungetreue haushalter ... nach den grundsaͤtzen, die von den verfaͤlschungen gelten, bestrafet1783 Quistorp,GrundsPeinlR. 793
- nachlaͤssigen ... eltern, welche sonderbar ihren kindern das schwermende herumlaufen ... auf offenen straßen pflichtvergessen nachsehen, ist die schaͤrfste strafe gedrohet1789 Thomas,FuldPrR. II 92Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte