Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pflichtvergessenheit

Pflichtvergessenheit

, f.

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pflichtwidriges Handeln, Verhalten
  • [Entlassung des Münzmeisters wegen] pflichtvergessenheit und falsche fingierte münz-unterschleif
    nach 1684 JbBrschw. 33 (1952) 108
  • wissen die unterdiener die leute, die sie gerne verschonet sehen, durch die dritte, vierte hand dergestalt warnen zu lassen, daß sie nimmer zu hause anzutreffen, und jene indessen gar selten ihrer pflichtvergessenheit convinciret werden können
    1713 ActaBoruss.BehO. I 388
  • bei wiederholter pflichtvergessenheit [ist der Täter] schaͤrfer zu strafen
    1787 SystSammlSchleswH. II 1 S. 293