Pflugsteuer, f.
Pflugsteuer, f.
in Schleswig-Holstein: von einem Pflug (VII) erhobene außerordentliche Steuer
vgl.
Pflugschatz
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sambt aller darauf [auf den bohlen] hafftenden ordinari- pflicht, pfluchstewer1666 ZSchleswHolst. 3 (1873) 246
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haben ew. durchl. herr vater ... dem vorgemeldeten kornschreiber 3 pflüge ... der Tofftummer freien pflüge von erben zu erben gäntzlich außerhalb deß landgeldes und denen auf allgemeinen landtagen bewilligten pflugsteuern ... eximiret1681 ZSchleswHolst. 3 (1873) 273