Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfründervieh

Pfründervieh

, n.

Vieh, das von einem Gemeindehirten gehütet wird
  • die gemein weiß auch, daß mann pfründerviehe ahnschneiden und vor dem gemeinen hürthen dreiben [soll]
    15. Jh.? PfälzW. I 288