Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): pfründfrei
Artikel davor:
Pfründenbüchlein
Pfründbüchse
Pfründendieberei
Pfründe
Pfründeinkommen
Pfründeinnahme
pfründen
(Pfründerhaus)
(Pfründersche)
Pfründervieh
pfründfrei
, adj., adv.
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auch pfründen-
kostenfrei, ohne Zahlung eines Weidegeldes
kostenfrei, ohne Zahlung eines Weidegeldes
vgl.
hutfrei (II)
- der dinckhoffmeyer soll haben oxen ... welche pfrüendtfrey sein sollen1394/1625 Elsass/GrW. IV 57Faksimile (ca. 277 KB)
- das ine alle ir vihe ... pfrunde frihe gene sal1440/59 Miltenberg 340Faksimile (ca. 246 KB)
- mag ein pfarer halten sovil er will ... und geht im das rindvieh und schwein alles hut- und pfundfrei [!]1606 BadW. 78Faksimile (ca. 74 KB)
- ein stück lest man im pfründ frei gehen1610 SchriesheimW. 95
- den büttel betreffend, ist derselbige sieben stück viehe an pferd, rind und schweinen pfründenfrei1655 PfälzW. I 155