Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfründordnung

Pfründordnung

, f.


I Hausordnung in einem Pfründhospital
  • gleichwie ... seine hochfürstl. gnaden diese gnädigste verordnung in allen ihro spitälern und pfründhäusern ... observiret haben wollen, also ist nicht weniger ihro gnädigster befehl, daß es von den vorstehern den pfründnern erstlich bei der aufnahm und das jahr hindurch bei vorlesung der spital- und pfründordnung ... ihnen kundgemacht werden, auch hierunter sowohl die geistlichen als adelichen pfründner verstanden sein sollen
    1690 Würzburg/QNPrivatR. II 2 S. 153
II Rechtsordnung in Bezug auf die Pfründe (VII) 
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