Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfründrechnung

Pfründrechnung

, f.


I Abrechnung einer Pfründe (II) 
  • ordentliche verhörung aller ... pfründten-, brüederschaften-, altarien-, almusen- und dergleichen rechnungen, welche jedes orths ... vorgenommen werden sollen
    1576 Kurpfalz/Sehling,EvKO. XIV 495
  • der kammerer hat jede pfruͤndrechnung ... bis zu ihrem jahrestermin zu stellen
    1823 Reyscher,Ges. X 735
II Termin der Berechnung des Hütelohns
  • wann einer schwein oder mehr hin ein kaufft ... vor der genandten pfründtanlegung oder rechnung der soll damit dieselbige pfründt ... zu bezahlen schuldig seyn
    1652 Gebhardt,Fürth 104