Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfuhlrichter

Pfuhlrichter

, m.

"Gemeindebeamter der die Entwässerungsanlagen eines Bezirks beaufsichtigt" Lasch-Borchling II 1621f.
  • die pohlrichters sullen alle beesten und gansen deß sommers twemahl uphalen, umme tho vornehmen, offter ook fremde beesten ... manck sin
    1574 OstfriesBauerR. 123
  • solle alle jahren auß jeder kluft ein, und also vier pfuhlrichter sein ... die pfuhlrichtern sollen auf die gemeine wege ... guthe aufsicht halten
    1688 OstfriesBauerR. 150
unter Ausschluss der Schreibform(en):