Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfund

Pfund

, n.
I eine besonders im Handel häufig verwendete Gewichtseinheit von unterschiedlicher Größe
II eine Gewichts- und Recheneinheit für Münzen, zunächst für den Pfennig (II) (ein Pfund entspricht 240 Pfennigen), dann auch für verschiedene andere Münzen, darunter den flämischen Groten (Lasch-Borchling II 1760)
III das konkrete Gewicht als Kontrollmaß
IV als Zählmaß für 240 Stück
V ein Flüssigkeitsmaß
VI ein Landmaß, metonymisch in der Wendung Pfund Pfund gleich Grundstück für Grundstück
VII eine Abgabe
VIII in Übtr. zu II: Vermögenswert, vorkommend in Wendungen wie so manch Mund so manch Pfund, die der Bezeichnung der erbrechtlichen Teilung nach Köpfen dienen; zahlreiche weitere Belege bei 1Mund (II 2 d)