Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfundbude

Pfundbude

, f.

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Zollhaus
  • vom lande wollte man nichts zur Pillau geben, es sollte nur alles vom zoll genommen werden ... also fuhr ich mit dem herrn W. nach der pfundbuden und war gar eine gelinde visitation
    1644 ProtBrandenbGehR. II 321
  • [soll er] was uf erbesserung der gebäuden an der alten pfundbuden und zollhause ... gehet, aus dem pillauschen alten pfundzoll ... entrichten
    1645 ProtBrandenbGehR. III 80