Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfundzollintrade

Pfundzollintrade

, f.

Einkommen aus dem Pfundzoll (II) 
  • zumal den städten K. und e.ch.d. pfundzoll-intraden sehr nütz- und zuträglich sein würde
    1643 ProtBrandenbGehR. II 263 [Gebühr für Ein- und Auslaufen der Schiffe]
  • wie bei verstellung ein so andern viehes mehrmalen grose vervortheilung gebraucht, und nicht allein unsere pfund-zoll-intraden darbei verkuͤrzet [werden]
    1725 SammlBadDurlach III 236