Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pintenschenk

Pintenschenk

, m.

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Inhaber einer Pintenschenke 
  • in diesem ambt sind nachvolgende persohnen zu wihrten und p[intenschenk]en ... approbirt worden
    1628 SchweizId. VIII 934
  • haben sie ... von jeglichem faß von vier säümen von den wirdten und bintenschenk zu bezüchen ein maß wein
    1740 LaupenAmtsbez. 324
  • dem p[intenschenk] [ist verboten] seine gäste mit warmen speisen zu bewirten und ... gäste übernacht zu beherbergen
    1804 SchweizId. VIII 934