pirschverwandt, adj.
pirschverwandt, adj.
jagdberechtigt in einer Pirsch (I)
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dise ordnung solle fürwertz jeder pürßverwandter stand seinen underthonen zur nachrichtung järlich ... publicieren1613 WürtLändlRQ. III 175 Anm. 11
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sollen [sich] alle diejenige, die sich der freyen pürsch in das künftige bedienen ... dörfen, von ihren pürschverwandten herrschaften und obrigkeiten mit ordentlich gedruckten pürsch-pässen ... versehen1722 WürtLändlRQ. III 177