Pirschverwandte, m.
Pirschverwandte, m.
natürliche oder juristische Person, die das Jagdrecht in einer Pirsch (I) hat
vgl.
Pirsch (II),
Pirscher (II)
-
[Pirschordnung von Biberach:] es soll auch kein pürschverwandter oder seine jäger oder unterthanen den andern über sein versprechen in sein vorhabenden jagen ziehen1613/66 Schenk,Ersingen 93
-
verzeichniß der adelichen freyen puͤrsch-verwandten1768 Cramer,Neb. 77 S. 1 Faksimile
-
freye puͤrschverwandte waren eine menge adeliger gutsbesitzer, fuͤrsten, grafen und ritter, mehrere stifte, kloͤster und staͤdte1826 OAEhingen 59