Plaggenhauen, n.
Plaggenhauen, n.
zu
Plagge (I)
Ablösen von Gras- oder Heidesoden mit einer Hacke
vgl.
Plagge (I),
plaggen
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den klosterleuten das plaggenhauen auf esinger feld-marck ... verboten seyn solle1578 Westphalen,Mon. IV 3512 Faksimile
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das rasenstechen, plaggenhauen, heidemähen und brennen ist nicht anders verstattet, als wenn es ohne nachtheil der holzungen geschehen kann1803 v.Berg,PolR. III 368 Faksimile
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plaggehauen ist eine benutzung der marken, welche einzelnen markgenossen zusteht1805 RepRecht XII 16 Faksimile
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das plaggenhauen ... ist bei fuͤnf thaler strafe untersagt1827 HalberstProvR. 91 Faksimile