Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Plattnerhandwerk

Plattnerhandwerk

, n.

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Tätigkeit, Beruf eines Plattners 
  • das fürohin ... allein die plattner harnischer alhie, so sollich plattnerhandwerkh mit ir eignen hand erlernet, fürohin frömbde harnasch mehr alher bringen, veyl haben noch verkaufen sollen
    1552 FreiburgZftO. 19
  • die plattner und harnascher, so alhie zünftig vnd das plattner oder harnyscherhandwerkh selbs erlernet, die mögen wol frömbde gemachte harnasch ... neben irer selbs gemachten harnaschen ... verkaufen
    1552 FreiburgZftO. 19