Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Platzgeld

Platzgeld

, n., selten m.
I Abgabe für die Nutzung eines Platzes (unterschiedlicher Art); Standgebühr auf dem 1Platz (I), auch Abgabe von den dort verkauften Waren?
II eine Abgabe vom Glücksspiel, auch vom Verkauf der Spielkarten?
III Abgabe für die Nutzung eines Gerichtsortes
IV Abgabe fremder Handwerker von ihrem Arbeitsentgelt an die jeweilige Zunft der Stadt für die Arbeitsgenehmigung im entsprechenden Zunftbezirk
V Teil des Entgelts eines Gesellens, der an einem Webstuhl arbeitet
VI Gebühr für die Teilnahme an einer universitären Lehrveranstaltung