Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Platzgouverneur

Platzgouverneur

, m.

Kommandant eines Militärlagers
  • wer in einer festung unterredung pflegt mit dem feinde ... ohne unsere, unseres generals oder platzgouverneurs erlaubniss, soll dafür sterben
    1621 v.Frauenholz,Heerw. III 1 S. 370