Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pluderung

Pluderung

, f.

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Strafe für eine Pluderheit 
  • wo zwene sich mit einander zweien, als mit fusten slagen, oder desglichen. das heißt ein gantze pludrunge 
    1440/59 Miltenberg 335
unter Ausschluss der Schreibform(en):