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Pön

, f.
wie bei lat. poena unspezifische Bez. für jede Art der Strafe oder Buße (vgl. poena est nomen generale omnium delictorum coercitio Ulp. 944, 45), meist aber für eine Geldstrafe; häufig in komplementären Mehrfachformeln mit Besserung (II), Buße, Gebot (VI), Marter (II), Mult (I), Recht, Strafe, Wandel, Wette 
I auf einer Rechtsnorm bzw. dem daraus folgenden Urteil bei einem Normverstoß beruhend
II auf einer vertraglichen Abmachung oder einer sonstigen Selbstverpflichtung (etwa Stadtbürgerrecht, Mitgliedschaft in einer Gilde) beruhend
II Strafsache
Vergehen
Androhung von Strafe in schriftlicher Form, insb. als richterlicher Befehl im Mandatsprozeß
Straffall
I Urteil in schriftlicher Form
II Urkunde über die Vereinbarung einer Vertragsstrafe
verpflichtet, eine Geldstrafe zu zahlen

pönen

, v.
strafen
I Strafe, Geldbuße; in Pönfall kommen in eine Lage kommen, in der eine Strafe fällig wird
II Handlung, die eine Pön nach sich zieht
III schriftliche Vereinbarung einer Vertragsstrafe
Verlangen einer Bußleistung
I straffällig
II pönfälliger Geburtsbrief wegen des strafbaren Verhaltens der unverheirateten Eltern erforderliche Bescheinigung über die Geburt des Kindes
Person, die ein Vergehen begangen hat
wie Pön 
Angelegenheit, aus der eine Geldstrafe folgt
Feiertag mit Bußcharakter
wie Pöngeld 
Geldstrafe
Strafgeld

pönhaftig

, adj.
zur Zahlung einer Pön verpflichtet
behelligen, in Anspruch nehmen
wie Pönfällige 
päpstlicher Beamter, der für die Ausübung des Dispensationsrechts zuständig ist
hier: von der Kirche auferlegte Buße
dilacie penitenciael eine nicht näher definierte Prozeßeinrede mit aufschiebender Wirkung
Strafbank in der Kirche
Bußzeit

pönlich

, adj. u. adv.
wie peinlich (I) 
Androhung einer peinlichen (I) Strafe
Bed.?

Pönsal

, n.
Buß- und Strafgeld
wie pönfällig 
wie Pön (I) 
Art einer Strafe

pönwert

, adj., im Beleg subst.
strafwürdig
strafbar