Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pönfällige

Pönfällige

, m.

Person, die ein Vergehen begangen hat
vgl. Pönische
  • derselbe poͤnfaͤllige auch alsdann damit aller seiner gerechtigkeit spruͤche und anforderung gegen demselben gehorsamen ... theil verlustig ist
    1485 BairLT. VIII 465
  • darauf sollen vier schaumayster vom handtwerck verordnet werden, die ... die penfalligen ... straffen
    1505 HeilbronnUB. III 106
  • es sollen auch alles straffen, bůssen vnd peenfaͤll, wie vnd so offt sich die begeben (so verr sich die penfaͤlligen mit der oberkait ... guͤtlich nit vertragen woͤlten oder moͤchten) nach rechtlicher erkanntnuß ... des merer tails der geschwornen, geleüttert werden
    TirolLO. 1532 VII 17
  • soll ... hierinn gegen dem peenfelligen kein gnad gebrucht werdenn
    1539 BernStR. I 341
unter Ausschluss der Schreibform(en):