Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): pönwert

pönwert

, adj., im Beleg subst.

lt. Hrsg. gehört das Bestw. zu Pön, denkbar wäre auch eine Zuordnung zu Pfenn(ig), vgl. die verkürzten Formen bei Pfennigwert, möglicherweise mit einer pejorisierenden Bedeutung ,minderwertig'
strafwürdig
  • so iemants falsch, penwertt in der statt feill hielt, soll der richter und scholthis dasselb bey dem stock verbrennen
    16. Jh.? LuxembW.(Majerus) III 152