Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Polizeiamt
Artikel davor:
Polder
(Polderzehnt)
Pole
Police
Polier
Poliergeselle
Politik
Politiker
politisch
Polizei
Polizeiamt
, n.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
I
Behörde mit Aufsichts- und Ordnungsfunktion
vgl.
Polizei (III)
- dass schon vor vilen jaren dem gemainen stattwesen zum besten ein gewisses polycey: und taxierambt auffgericht worden ist1656 Augsburg/Zobel,Polizei WB. I 14
- damit man auch wissen könne, ob die eltern ihre kinder zur schule schikken, so sind aus der bürgerschaft in einem jeglichen districte zwey verständige und des schreibens erfahrne männer vom policey-amte zu bestellen, welche von allen kindern ihres districts ein richtiges verzeichniß machen und solches von einem quartal zum andern dem policeymeister, und dieser dem directori zustelle1753 MGPaed. VIII 367
- wird dem auch kurf. polizeiamt hiebei befohlen, dasselbe solle gedachtem G. dieses schädliche unternehmen ... abstellen1768 NeuburgKollBl. 62 (1898) 95 Anm.
- daß die appellatische brauer-innung bey dem policey-amt zu Wolfenbuͤttel ... angetragen1769 Cramer,Neb. 86 S. 111
- daher an einigen orten ihre [beysaßen] aufnahme vom polizeyamte abhaͤngt1785 Fischer,KamPolR. I 683Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [Übschr.:] polizeyaͤmter1785 Fischer,KamPolR. II 231Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- in betreff der landrichteramt sulzbachischen beschwerde wegen verwaltung des polizeyamts1786 KurpfSamml. IV 1022Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [daß] in streitigkeiten ... wo das gefährliche betragen eines offiziers einen verhaftungsbefehl oder andere dringende verfügung nothwendig macht, das policeyamt eintrette1790 AnnNassau 55 (1935) 21
- es wird ... saͤmmtlichen mit tanzsaͤlen versehenen wirthen ... aufgegeben, den bei ihnen spielenden musikanten die aufspielung dieses tanzes gaͤnzlich zu untersagen, im ... uebertrettungsfall aber diese bei dem staͤdtischen polizeiamt der bestrafung willen anzuzeigen1805 HeidelbPolGes. 31
- die polizei der nahrungsmittel, die sorge fuͤr die reinigung der straßen, die anstalten gegen verbreitung ansteckender krankheiten unter menschen und vieh, und alle uͤbrige auf die erhaltung der gesundheit sich beziehende localanstalten gehoͤren ... zu den gutsherrlichen polizeiaͤmtern1808 Pölitz,Verf. I 1 S. 118Faksimile - in Google Books
- zum geschaͤftskreis des polizeyamts sollen nunmehr gehoͤren ... das armenwesen ... die verhuͤtung des bettels ... die gesundheitspolizey ...1815 SammlBadStBl. I 94
- personen, welche bey keinem amte angestellt ... sind, haben, wenn sie laͤnger als 3 tage in einem gast- oder in einem privathause zu wohnen gedenken, eine nachweisung nebst einer aufenthaltskarte auf dem policeyamte ungesaͤumt zu erholen1816 RepStaatsVerwBaiern V 21Faksimile - in Google Books
- daß oberamteien, nämlich die justiz- und polizeiämter ... gleichfalls schreiber als gehilfen hatten, ist ein für ihre geschäfte auch in anderen ländern notwendiger umstand1817 Hegel,PolitSchr. 244
- landgerichte als polizeyämter1827 Rudhart,Finanzverw. Beil. 30Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
II
Amtsbefugnis, Tätigkeit im Polizeibereich
- daß ... die leitern zum feuer und grosse leere gefaͤsse vor die haͤuser gestellet werden, sollen die schaden-besehere und alle uͤbrige raths-glieder, welche keine policei-aemter haben, die sorge tragen1715 SammlBadDurlach II 456Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wann jemand in dem gericht sizt, oder ein policei-amt traͤgt, wegen dessen er vereidet ist1762 SammlBadDurlach I 129Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- der rath hat also augenscheinlich bey einholung dieser urthel nicht kraft obrigkeitlichen gewalts, und policey-amts; sondern vermoͤg richterlicher erkaͤnntnuͤß und ausspruches non tanquam magistratus, sed uti judex verfahren1766 Cramer,Neb. 60 S. 47
- das censoren-amt ist von dem amt der schaarwaͤchter, tagewaͤchter, oder dorfbuͤttel wohl zu unterscheiden, deren beruf ein weltliches policei-amt ist. diese sind blose dorfbedienten, sorgen fuͤr oͤffentliche sicherheit1798 BadKirchInstr. 270
- so wird auf sr. hochfuͤrstl. durchlaucht gnaͤdigsten befehl fuͤrstl. polizey-amts wegen hierdurch den hiesigen hausbesitzern aufgegeben, alle, vor ihren haͤusern befindliche, pfaͤhle ... wegzuschaffen1800 VerordnAnhDessau II 65Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)