Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Polizeigebot
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, n.
Befehl, Verordnung
vgl.
Polizei (II)
- daß dem liederlichwerden und abhausen durch strenge policeygebote ein riegel geschossen ... werde1695 Zobel,Polizei WB. I 241
- bleibt dieses polizeygebot der eheordnung in seiner kraft1810 SammlBadStBl. I 915