Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Polizeigebot

Polizeigebot

, n.

Befehl, Verordnung
  • daß dem liederlichwerden und abhausen durch strenge policeygebote ein riegel geschossen ... werde
    1695 Zobel,Polizei WB. I 241
  • bleibt dieses polizeygebot der eheordnung in seiner kraft
    1810 SammlBadStBl. I 915