Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Polizeihandlung

Polizeihandlung

, f.


I die (Änderung der) Polizeiordnung betreffende Verhandlung
  • den streitt zwischen den städten und prälaten wegen der zuverordnung zur polizey-handlung betr.
    1542 München/Zobel,Polizei WB. I 302a
II Verhandlung wegen eines Verstoßes gegen die Polizeigesetze
  • daß ... richter und anwälte ... nicht nur zu allen stattrats- und polizeihandlungen, sondern auch zu gemeiner stadt kammer- und wirtschaftssachen ... gegenwärtig sein sollen
    1733 Ott,BürgerPassau 25
III Polizeiwissenschaft
  • nebst 75 lehrsätzen aus der polizeyhandlung und finanz
    1771 J.G. Herder/Zobel,Polizei WB. I 302a