Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Polizeisache
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, f.
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die öffentliche Wohlfahrt betreffende Angelegenheit und Unternehmung, auch negativ als Verstoß gegen die gute Ordnung des Gemeinwesens
bdv.:
Polizeiwerk (I)
- so in gemeldtem crays in policey- und gemein-nuͤtzigen sachen, als von wegen der fremden muͤntzen, fleisch-kauffs und was dergleichen gemeiner puncten mehr waͤren, was einhelliglichen beschlossen1557 Moser,StaatsR. 31 S. 284Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- weil jhr durchl. beampte in vil pollicey und andern sachen ihr auffsehen zuhaben schuldig seynum 1596 v.Frauenholz,Heerw. III 2 S. 179
- wasz maszen die vnterschiedliche jurisdictionen ... sonderlich qvoad statum publicum in criminalibus vnd policzey-sachen vielfältige confusiones ... verursachen1648 CJMunBohem. 589Faksimile - digitalisiert im Rahmen von Czech Medieval Sources online
- kam der titul, dignitaͤt und wuͤrde der kloster-proͤbste auf, welche ... nicht nur wie vorhin die beichtvaͤter mit beichtehoͤren, meßhalten und andern sacris den convent versorget ..., sondern dergestalt der kloster-probstey vorstehen, daß sie auch in gerichtssachen und verhoͤrungen der partheyen dem kloster-voigt vor- und beysitzen, in policey-proceß und rechtssachen dem kloster-voigte fuͤrschreiben, ziel und maaßgeben, was selbe an einem andern orte thun ... sollen1669 Weinart I 539Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- das jenige, so ... von uns als dem landes-fuͤrsten in dieser policey-sache gut befunden ... worden1672 LeipzStO. 208Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- in consultationen über die policeysachen auch die adelichen sexter ... pflegten beyzusitzen1683 FriedbergGBl. 5 (1922) 50
- alle policey-sachen ... sollen ... in unsern frantzoͤsischen ober- und unter-gerichten fuͤr summarisch abgehandelt werden1699 CCMarch. II 1 Sp. 293Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- in accise- steuer- polizei- und andern commissariats-sachen1713 ActaBoruss.BehO. I 287Faksimile - in Google Books
- diese gassenmeister ... verkuͤndigen all dasjenige von haus zu haus, was von herrschafts wegen in policei- und stadt-sachen ... zu publiciren ist1715 SammlBadDurlach II 451Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- hatte die landtschafft Sanen vermeint, in der befüegsamme zu seyn, zu gunsten der ihrigen in der castlaney bey zutragenden unglücksfählen steüwren anlegen, sammblen und selbige ohne vorwüßen deß ambtmanns von cantzlen verkünden laßen zemögen; da hingegen gedeüter unsßer ambtsman in der meinung gestanden, daß solches laut mandats vom 11. novembris 1711 ihme alß unßerem statthaltern zu gestatten gebühren thüye; worüber wir befunden, daß die landschaft ihre befüegsamme harin nit erwisen, indemme sie keinen specialtitul disers steüwr-rechtens halber erzeigen können, sondern solches daher holen wollen, daß ihnen erlaubt, mit der mehreren hand zurichten, welches aber allein von civil- und nicht policey-sachen zu verstehen: wir wollend aber in betrachtung der landschafft ruhmlichen absehens, ihren unglückseligen und nohtleydenden mitlandleüten undter die armen zu greiffen ... und dergleichen steüwren darzu ze verwenden, ihra vergonnt haben, dieselben zu erkennen und von cantzlen verkünden ze laßen, jedoch da sie solches zevor unßerm ambtsmann wüßend machind, da übrigens ihra, der landschafft, zugelaßen bleibt, dergleichen steüwren für die ihigen by hauß ansagen zelaßen1723 SaanenLschStat. 380f.Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- mißfaͤllig hinterbracht worden, wie ... den text gar nicht applicable dinge, besonders staats- policey- und regierungs- auch wohl gar cameral-sachen auf die cantzel gebracht ... wir [Hzg.] aber solcherley ungebuͤhr, und unfuͤgliche seltsamkeiten generaliter nicht mehr gestatten wollen1725 Hartmann,WürtGes. II 521
- die land- grentz- lehn- und policey-sachen ... dem hiesigen geheimen-raths-collegio vorbehalten seyn [sollen]1731 HadelnPriv. 350Faksimile (ca. 117 KB)
- so viel die cognition des oberhof-gerichts in policey-sachen, und die dahin eingewandte appellationen betrifft1734 CAug. Forts. I 1 Sp. 476Faksimile - in Google Books
- muͤssen sich die policey-meister vorstellen, daß seine koͤnigliche majestaͤt sie lediglich zum werckzeuge in ausfuͤhrung aller derer ordnungen gesetzet ..., wodurch sie dasjenige, was durch dero magistrat allhier in policey-sachen ... angeordnet, zur execution gebracht, in ordnung gehalten und bearbeitet wissen wollen1735 CCMarch. V 1 Sp. 121Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- policey-sachen, policey-wesen, ... res politica, res publica, begreifft alles dasjenige unter sich, was zu befoͤrderung und aufnahme des gemeinen bestens oder der republick heilsam und nuͤtzlich ist1741 Zedler 28 Sp. 1507Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- unserem oberrath ... von deme ... in allen policey sachen ... die freye appellation verstattet ... wird1741 ArchUFrk. 68 (1929) 123
- von denen gerechtsamen derer reichs-vicarien in policey-sachen1743 Moser,StaatsR. VIII 177Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- in rebus, quæ ad ordinem et decus civicum pertinent (hodie policey-sachen)1745 Westphalen,Mon. IV Vorw. 118 Anm. pp
- gibt es die erfahrung, daß, so lange auch nur einige crayse das ihrige in muͤntz-commercien-handwercks- und anderen policey-sachen thun und zusammenhalten, denen einreissenden gebrechen noch so ziemlich einhalt gethan werden kan1746 Moser,StaatsR. 26 S. 301Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- ist die erste frage: was policey-sachen seyen? und da sind die gelehrte und staats-leute selbst nicht einerley meinung1747 Moser,StaatsR. 32 S. 171Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- kayserlicher, lands-fürstlicher neuer hauptentschidt, wie es in vorfallenden jurisdictions- und policey-sachen entzwischen denen berg- und landgerichten in der gefürsteten graffschaft Tyrol gehalten werden soll1750 Schreiber,Bergbau 643
- die dorfobrigkeit erstreket sich nur auf policeisachen1752 Chorinsky,Mat. V 34
- ob dem dorfherrn in polizeisachen wider die dorfholden ... gerichts-zwang zustehe1753 Chorinsky,Mat. V 146
- wird dem rabbiner, vorstehern und ältesten zur behauptung ihrer autorität die cognition in policei- und civilsachen beigeleget1753 Stern,PreußJuden III 2 S. 906
- daß policey-sachen an und vor sich betrachtet auch bey den hoͤchsten reichs-gerichten kein objectum justitiæ sind, ist wohl ausser allen zweifel gesetzt1755 Cramer,Neb. I 88Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Projekts "Juristische Zeitschriften 1703 - 1830"
- 1753 ... sind [in der Grafschaft Mark] zur besorgung der policeysachen vier crayse verordnet worden, in deren jedem ein landrath, kreisschreiber und kreisreuter bestellet ist1761 A.F. Büsching, Neue Erdbeschreibung III 13 (Hamburg 1761) 566
- die policeysachen brauchen keine ordentliche rechtliche erkenntniß, und wird deswegen darinnen kein ordentlicher proceß verstattet1762 Wiesand 832Faksimile - in Google Books
- gehet unser ... befehl hiermit an euch, saͤmtlichen unter euch stehenden steuer-raͤthen aufzugeben, daß sie sich mehr als sonst geschehen, von policey- und manufactur-sachen in den staͤdten meliren und schaͤrfer auf die execution der sachen dringen ... sollen1766 NCCPruss. IV 79Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- ob deswegen eine policeysache aufhoͤre von dieser qualitæt zu seyn, daß sich einer darinnen ergangenen verordnung die unterthanen entgegen setzen, und streit daruͤber erheben1767 Cramer,Neb. 70 S. 78
- die positiven kriegesgesetze sind willkuͤhrliche gesetze derjenigen, die das recht krieg zu fuͤhren haben, welche entweder ihren unterthanen ... ihre pflichten in ansehung des kriegswesens sowohl in policey- als kirchen- und lehnssachen vorschreiben oder die pflichten und rechte unter denen regenten und unterthanen oder aber unter ganzen voͤlkern und staaten bestimmen1771 Zincke,KriegsRGel. 2Faksimile (ca. 85 KB)
- da die policey-sachen nicht allein von denen regierungen unsrer länder, sondern auch unter deren aufsicht von eines jeden orts obrigkeit besorget werden, und desfalls, wie weit die policey-gewalt sich erstrecke, auch die zuflucht zu den gerichten ausschließe, oft großer zweifel entstehetum 1772 Pufendorf,HannovLREntw. Tit. 30 § 1
- gleichwie nun die policey die erhalt- und beförderung des gemeinen wohlstandes und guter ordnung zum vorwurf haben, also können policey-sachen, wenn kein andrer betracht dabey vorkommt, zu gerichtlichen sachen nicht gemacht werdenum 1772 Pufendorf,HannovLREntw. Tit. 30 § 2
- durch ganz Schlesien ... kammer- und policeysachen von den landraͤthen ... verrichtet werden1776 Krünitz,Enzykl. VIII 249
- unter policeysachen werden hier diejenigen anstalten gemeint, welche zur bequemlichkeit, sicherheit, auch guten zucht und ordnung im gemeinen leben abzwecken1777 Moser,VölkerR. 469Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- ordentlicher weise hat ein souverain nicht noͤthig, in dergleichen policeysachen auch auf andere souverainen ruͤcksicht zu nehmen1777 Moser,VölkerR. 469Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daß die von Freyberg allein gemeinds-ordnungen, statuten, und geseze in policey-sachen zu machen ... haben1784 Mader,ReichsrMag. IV 546Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Projekts "Juristische Zeitschriften 1703 - 1830"
- bleiben die meisten policeysachen, als ... stapel-, kran- und niederlags-gerechtigkeiten ..., gegenstaͤnde der besondern reichspolizeygesezgebung1785 Fischer,KamPolR. I 30Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- es sollen ungereimte dinge, stats- polizei- regierungs- und cameralsachen ... bei dem oͤffentlichen gottesdienst niemals vorgetragen ... werden1792 Hartmann,WürtGes. II 116
- dergleichen ein bürgerliches gewerbe treibende militairpersonen ... müssen ... in handwerks- polizey- servis- und einquartirungs-sachen der obrigkeit des orts folge leisten1794 PreußALR. II 10 § 25
- die kirchgemeinden ... beschäftigen sich mit niedern polizeisachen, als feueranstalten ... besorgung der güte und preise der lebensmittel, aufsicht über gewicht und maß1802 ThurgauBeitr. 91 (1954) 134
- die unter richter sind ihnen [amts droste und amts rentmeister] in justitz sachen nicht unterworfen; jedoch in denen ihnen übertragenen polyzey sachen, nämlich brandversicherungs angelegenheiten, öffentliche sicherheit und befolgung der weege ordnung1803 Botzenhart,Frhr.v.Stein I 443
- dem gordischen knoten gleicht das sprichwort, welches unsere ureltern hinterlassen haben, daß in polizeisachen keine appellation gelte1804 Gönner,GemProz.2 III 3
- die polizey beschaͤftigt sich mit der sicherheit, reinlichkeit und den wohlfeilen preisen im staat ... die dahin einschlagenden geschaͤfte nennt man polizeysachen1805 RepRecht XII 22Faksimile (ca. 388 KB)
- wo ein ehetheil anderer religion ist, wird jede strittigkeit als eine weltliche polizeysache behandelt1806 DZKirchR. 12 (1902) 210
- der patrimonialrichter soll gehalten seyn, in polizeisachen anzeigen an den gutsherrn zu machen, und wenn derselbe in dem sitze des gerichts anwesend ist, seine auftraͤge hieruͤber zu erhohlen1808 Bayern/Pölitz,Verf. I 1 S. 116Faksimile - in Google Books
- in allen streitigen civil- oder polizeisachen, diese moͤgen den gutsherrn und dessen gerichtsinsassen, oder die gerichtsinsassen unter sich betreffen, sind die koͤniglichen gerichte die allein zustaͤndige behoͤrde1808 Bayern/Pölitz,Verf. I 1 S. 127Faksimile - in Google Books
- ein oberamtmann ... ist, unter gesetzlichen kompetenzbestimmungen, richter in polizei- und administrationssachen1816 HdbSchweizStaatsR. 241Faksimile (ca. 344 KB)
- in allen reinen polizeysachen soll blos ein summarisches verfahren eintreten, und kein schriften wechsel gestattet werden1817 RepStaatsVerwBaiern VI 142Faksimile - in Google Books
- die landsgemeinde übt alle hoheitsrechte aus. sie ist der unumschränkte gesetzgeber in politischen, polizei-, zivil- und kriminalsachen1821 HdbSchweizStaatsR. 279Faksimile (ca. 384 KB)