Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Polizeitag

Polizeitag

, m.

Versammlung, auf der Polizeiangelegenheiten verhandelt werden; auch der Versammlungstermin
  • wegen der kreishülfe, polizei- moderation- und probationtäge 
    1655 ProtBundesversamml. V 32
  • soll der schornsteinfeger ... solche widerspenstigkeit dem magistrate am naͤchsten mittwoch, als einem hierzu mit ausgesetzten policey-tage, anzeigen
    1772 NCCPruss. V 3, 2 Sp. 495
  • [sporteltaxe fuͤr den magistrat:] fuͤr eine urtel am polizeitage 16 ßl.
    1791 SystSammlSchleswH. I 218
  • [Rügeregister sind zu übergeben] an jenen amtlichen polizeitagen 
    1803 Aschaffenburg/Zobel,Polizei WB. I 661
  • auf die erhaltung einer guten policey ... soll vom ganzen magistrat, insbesondere aber von dem buͤrgermeister und rathsschulzen, als policeyherrn, gesehen und zu dem ende woͤchentlich ein gewisser policeytag gehalten werden, an welchem sich stadtschulze, buͤrgermeister und rath zu rathhause versammeln, uͤber die zum besten des policeywesens zu treffenden verfuͤgungen ... deliberiren, die zur anzeige gebrachten policeyvergehungen untersuchen, und nach befinden schleunig bestrafen ... sollen
    1804 Hameln/v.Berg,PolR. IV 197