Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): pommerisch

pommerisch

, adj.

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aus Pommern kommend, in Pommern gültig
  • ein hundert punt pamerscher munte
    um 1457 PommMbl. 18 (1904) 73
  • in der pommerischen erbeinigung von 1569 ist enthalten: ... eine gewisse canzley-tax, wie dieselbe ... in unsern fuͤrstlichen canzleyen gereicht ... werden soll, die an sich billig und gebuͤhrlich und unserer landschafft, auch den canzley-verwandten unbeschwerlich
    1569 Moser,Landeshoheit I 346
  • [ein Pferdeknecht erhält] nebenst der gewonlichen auslosung und opfergeldes zwanzigk gulden pommersche muntz
    1575 Kern,HofO. I 117
  • 1000 gulden pommerscher währung
    1606 PommMbl. 14 (1900) 58
  • mit angreiffen eines pommerischen abgesandten mantels hinterwarts sich benuͤgen lassen
    1679 Besold,Thes.2 721
  • kurtzer begriff des pommerschen lehn-rechts
    2. Hälfte 17. Jh. Westphalen,Mon. II 1822
  • wir ... pommerschen juden ... W.M. ... zu unserm künftigen rabbi über Pommern ... erwählet haben
    1700 Stern,PreußJuden I 2 S. 401
  • müsset ihr besorgen, daß durch den pommerschen kammerpräsidenten ... den liederlichen Dambonet die ihn vorhin ertheilte originalverschreibung abgefordert, an euch zurückgesandt, auch sodann cassiret werde
    1756 ActaBoruss.SeidInd. I 383
  • der sogenannte luͤneburgische stuhl, der halskragen, die pommersche muͤtze, das doppelte spanische fußband ... sind fast voͤllig ausser gebrauch
    1783 Quistorp,GrundsPeinlR. 1370
  • kurze nachricht zur pommerschen muͤnz-wissenschaft
    1788 Gadebusch,Staatskunde II 102
  • dies system [der lübischen Güterrechte] liegt auch den rechten mehrerer holsteinischen, meklenburgischen und pommerischen staͤdten zum grunde
    1824 Mittermaier,PrivR. 323
unter Ausschluss der Schreibform(en):