Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Postgebühr
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, f.
wie Postgeld (I)
- postgebühr ... 4 gr.1630/31 ZKulturg. 5 (1898) 170
- zum recompens 20. rthl. und wegen ausgelegter post-gebuͤhr 60. rthl.1679 Moser,StaatsR. 39 S. 123Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daß verschiedene ... bedienten ... sich unterstehen sollen, wegen der post-gebuͤhren ... einer gewissen ... freyheit sich anzumassen, und der abtragung solchen post-geldes ... sich ... zu entziehen1687 CCMarch. IV 1 Sp. 829Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- wenn nur geringer ueberschuß des einkommens vorhanden, so werden bloß ... post- und schreibgebuͤhren, und keine taxen bezahlt1765/85 Fischer,KamPolR. I 104Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die postgebühren und wagen- oder pferde-miethe1816 Kamptz,Ann. XI 518Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Projekts "Juristische Zeitschriften 1703 - 1830"
- postgebuͤhr 30 kr.1819 SammlBadStBl. II 29
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