Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Postgebühr

Postgebühr

, f.

wie Postgeld (I) 
  • postgebühr ... 4 gr.
    1630/31 ZKulturg. 5 (1898) 170
  • zum recompens 20. rthl. und wegen ausgelegter post-gebuͤhr 60. rthl.
    1679 Moser,StaatsR. 39 S. 123
  • daß verschiedene ... bedienten ... sich unterstehen sollen, wegen der post-gebuͤhren ... einer gewissen ... freyheit sich anzumassen, und der abtragung solchen post-geldes ... sich ... zu entziehen
    1687 CCMarch. IV 1 Sp. 829
  • wenn nur geringer ueberschuß des einkommens vorhanden, so werden bloß ... post- und schreibgebuͤhren, und keine taxen bezahlt
    1765/85 Fischer,KamPolR. I 104
  • die postgebühren und wagen- oder pferde-miethe
    1816 Kamptz,Ann. XI 518
  • postgebuͤhr 30 kr.
    1819 SammlBadStBl. II 29