Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Postierer

Postierer

, m.

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wie Postbote 
  • frembd und wegvärtig posstierer ... wagner, fuerleüt unnd sämer ... mögen wol ... gespeisst und getrennckt ... werden
    TirolPolO. 1573 Bl. 9v
  • soll er die passirenden ... nicht von der ordinari-post-straße ab- ... führen ... und wenn ihm durch ... neben-posten ... unbekandte postierer zugebracht, nicht von ihnen ... befoͤrdert werden
    1706/38 Hayme 816