Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Postknecht

Postknecht

, m.

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niederer Postbedienter 
  • da gerade der postknecht von A. zu P. gewesen
    1550 ZDKulturg.2 4 (1875) 195
  • weil sie am selbigen ohrte ... den post knecht F. R. tödlich verwundet [fanden]
    1670 BeitrRostock 13 (1925) 76
  • daz ... ain postknecht strachs fort reitten khunte
    17. Jh.? ZSchwabNeuburg 8 (1881) 300
  • wie dardurch uͤble folgen entstanden, daß die das post-felleisen fuͤhrende postknechte vor den wirthshaͤusern ... anhalten, in solchen einkehren, und die aufhabende depeschen vor dem hause ohnbewachter, und somit der willkuͤhr des raͤuberischen gesinds uͤberlassen
    1772 SammlBadDurlach II 176
  • von der enrollirung zum soldatenstande sind ... im preußischen befreyt ... postknechte 
    1785 Fischer,KamPolR. I 396
  • der landesherr kan, wenn er auch gleich das postwesen verpachtet oder verliehen hat, doch postordnungen vorschreiben, postaͤmter, oberpostaͤmter, postverwalter, postmeister, posthalter, wagenmeister, geschirrmeister, postknechte, postboten anordnen und anstellen, sie beeidigen und vorstand thun lassen, welches leztere uͤberhaupt bey allen postbedienten geschieht
    1785 Fischer,KamPolR. II 448
  • [die] durchfuͤhrung der ordentlichen reitenden post, die ... einem postknechte mit dem felleisen von B. ... gestattet war
    1790 Pütter,Reichspost 101
  • mit extrapost reisende sind befugt, das chausseegeld durch den ... zuruͤckfahrenden postknecht entrichten zu lassen
    1810 SammlBadStBl. III 341
  • den kondukteurs und postknechten ist es verboten, unterwegs an wirtshaͤusern anzuhalten
    1815 RepStaatsVerwBaiern II2 177
  • estafetten, d.h. postknechte, die mit briefen ... ausser der ordnung abgeschickt werden
    1817 Klüber,ÖffRecht 570
unter Ausschluss der Schreibform(en):