Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Postkosten

Postkosten

, m.

Gebühr für die Beförderung durch die 1Post (III) 
  • wan es nur ein particular-schreiben weren, dieselben in ein besonden rodel verzeichnet, undt die jenigen umb den postkosten ersucht [werden]
    1655? ArchBern 24 (1918) 31