Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Postverlag

Postverlag

, m.

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Postdienst, Verteilung des Postgutes
  • das onus expensarum, welches zu bestreittung des postverlags auß Böhmen, Mähren vnd allen andern oesterreichisch provintzien suppeditiret
    1670 ZSchles. 11 (1871) 366
  • [es] erweiset sich ... daß ... der post-verlag von burgern exercirt wird
    1705 KlugeBeamte I2 491
unter Ausschluss der Schreibform(en):