Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Potabel

Potabel

, m.

litauischer Kirchendiener und Pfarrersgehilfe
  • einer von meinen gewesenen littauischen kirchen-auffwartern, die man potabel nennt
    1703 Frischbier II 172
  • potabel, waren ehmals in Litthauen diejenigen kirchenbedienten, die den deutschen kirchenvaͤtern zu huͤlfe kommen musten. ihr amt war, ... auf die unfleißigen kirchgaͤnger zu merken, die ungehorsamen ins halseisen zu stellen, ... ferner auch bey der decems-einnahme gegenwaͤrtig zu seyn ... fuͤr diese bemuͤhungen wurde ihnen der halbe zins fuͤr die kirchenhube, auch alles andre schaarwerk erlaßen. diese einrichtung dauerte bis 1724
    1785 Hennig,PreußWB. 193