Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): präjudizierlich

präjudizierlich

, adj.

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als Präjudiz dienend, auch pejorativ: nachteilig, schädlich
  • [Untertanenbeschwerden sollen so verhandelt werden, daß es] den landsfreiheiten nicht präjudizierlich sei
    1596 Grüll,Bauer 23
  • soll es noch weder an ihr hochfürstlich gnaden recht ..., sowol auch uns an unserigen iezit praeiudicierlich sein
    1607 (Hs. 1820) Tirol/ÖW. IV 235
  • iedoch kan eines ... lehensvasallen nachsehen dem lehensherrn ... nicht praejudicirlich sein
    1654 NÖLO. V 2 f § 10
  • wann ain- oder andere frag nit beschehen were, ob selbe der herrschaft Puechaimb oder der hofmarh Reeger an ihrer befuegnuß oder freiheiten etwas schödlich oder praejudicierlich were? antwort: nichts in geringsten
    um 1690 OÖsterr./ÖW. XIV 402
  • præjudicirlich nachtheilig, schaͤdlich
    1710 Nehring,Lex. 331
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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