Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Prämbrot

Prämbrot

, n.

vielleicht zu lat. praemium "Vorzug, Vorteil"
Brot als Naturalabgabe aus einer Hofstelle an den Küster
  • an hebung der prambrot, würste, ejer soll beklagter ihm [küster] nicht hinderlich seyn
    1651 CöllnKons. 369
  • an stat der gefoderten prämbrote will er dem küster einen gehäufften scheffel korn geben
    1653 CöllnKons. 80