Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Präpositur

Präpositur

, f.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
wie Propstei (I) 
  • wir ... unsern kirchenprobst ... befehlig beigemessen, daß er alle ... zu ... seiner praepositur gehoͤrige kirchspiele und angehoͤrige fordersambst visitiren ... soll
    1634 NStaatsbMag. VIII 234
unter Ausschluss der Schreibform(en):