Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pressreiter

Pressreiter

, m.

berittener Bote, der Kontributionen eintreibt
  • bis auf den 22. dec. hat man dem gesagten pressreiter allhier 2000 fl. müssen erstatten
    1641 ZSchwabNeuburg 3 (1876) 268