Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Prinzipalselbschuldner

Prinzipalselbschuldner

, m.

wie Prinzipalschuldner 
  • da einer oder mehr buͤrgen vor dem selbschuldigen, oder fuͤr die andern mitbuͤrgen haͤtten zahlen muͤssen, und er haͤtte die ihme und seinem principali compendierende jura und exceptiones zu opponiren nicht unterlassen, soll ihnen gegen den principal selbschuldner oder die anderen mitbuͤrgen auch schleunige ... huͤlffe mitgetheilet werden
    1686 CCMagdeb. II 75