Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Privatstandesperson

Privatstandesperson

, f.

Adliger, der keine Territorialherrschaft innehat
  • [wechselnde Besetzung vakanter Stellen am Hamburger Domkapitel durch Schweden und das Domkapitel,] jedoch, daß dadurch niemand anders, ... herren oder andere, auch privat-standes-personen, an seinem etwa wohl-hergebrachten rechte ... einig præjuditz zugezogen werden solte
    1652 Staphorst,HambKG. I 2 S. 511
  • ein ziemlich langes register derjenigen geist- und weltlichen, adelichen und privat standes personen die aus liebe zu ihm [Karl XII. von Schweden], guͤter und aemter verlassen
    1744 Pontoppidan,DänemKHist. II 375