Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Probationstag

Probationstag

, m.

nd. auch probatie- 
Versammlung zur Überprüfung des Münzwesens, idR. veranstaltet von einem oder mehreren Reichskreisen
  • damit auch die probation-taͤg desto stattlicher besucht werden, so woͤllen wir ... daß die raͤthe, muͤntzmeister, wardein und andere ... alle ... des heiligen reichs frey, gestrack sicherheit und geleyt zu, auf und von solchen probation-taͤgen haben
    1559 RAbsch. III 197
  • nachdem ... in vermoͤg solcher muͤntz-ordnung jaͤhrlich in einem jeden crays zween probation-taͤge gehalten werden sollen
    1559 Moser,KreisAbsch. I 128
  • des westvelischen crais probationtag 
    1566 UrkBurgundKr. II 145
  • auff dem angestelten probationtag zů Nürnberg
    1571 Wielandt,BadMünzG. 102
  • alse des müntendes so vel wort, worden alle jar twe probatiendage geholden
    1574 BrandisJüngDiarium 122
  • damit ... ein jeder stand sein gebuͤrniß und antheil [an zehrung und unkosten] alsbald auf kuͤnfftigen probations-tag schicken ... moͤge
    1577 Moser,StaatsR. 31 S. 33
  • der muͤntz-verstaͤndigen gutachten zu vernehmen, und davon zum naͤchsten probations-tage ihr gutbefinden zu eroͤffnen: wie und was gestalt, in welchem gehalt, form und wesen ein angenehmer durchgehender scheides-pfennige zu verordnen
    1599 Moser,KreisAbsch. III 393
  • probier- und muͤntz-buͤchsen (die zu den gewoͤhnlichen probation-taͤgen unverbleiblich einzubringen, angewiesen werden sollen)
    1603 RAbsch. III 511
  • [soll] jemand unter solchen unsern cantzleischreibern auf verordnung unsers [herzoglichen] cantzlers die reichs- und creiß-, probations-, landtage ... mit besuchen und, was vorgehet, fleißig protokolliren
    1618 v.d.Ohe,LünebVerw. 158
  • wegen der kreishülfe, polizei- moderation- und probationtäge 
    1655 ProtBundesversamml. V 32
  • weil mit dem foͤrderlichsten ein probation-tag in diesem ober-saͤchsischen creyse in unser stadt Franckfurt an der Oder gehalten werden soll
    1680 CCMarch. IV 1 Sp. 1294
  • da ... die drey correspondirende muͤntzcreyse Baͤyern, Schwaben und Francken bis dahin ihre probations-taͤge meistens in Nuͤrnberg ... gehalten
    1736 Ludewig,Anzeigen II 309
  • da ... ein probations-tag hiernaͤchstens abgehalten, und dorten das ganze haupt-werck der devalvation reglirt werden sollen
    Moser,Staatsarch. 1756 I-VI 587
  • mehrere kreise sollten über das münzwesen gute nachbarliche correspondenz unterhalten ... wenn sie nicht lieber gemeinsame probationstage ansetzen wollen
    1804 Gönner,StaatsR. 657
unter Ausschluss der Schreibform(en):