Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Probejahr
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(Privisiegler)
Proaldio
Probation
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Probationstag
Probe
Probegeld
Probegroschen
Probeherr
Probejahr
, n.
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I
Vorbereitungs-, Probezeit vor der Aufnahme in einen Orden (Noviziat)
vgl.
Klosterjahr (II)
- da es sich nun begäbe, daß der, dem der orden bewilliget, mit guten rühmlichen qualiteten also begabt ... so soll bey ... belieben des landt-commenthurs stehen, ihme vor verfliessung des prob-jahrs ... die einkleydung zu erthailenDOrdStat. (1606/1740) 105Faksimile - in Google Books
- prob jahr, ist in cloͤstern nichts anders als ein noviciat, binnen welcher zeit man die novicios, so ins closter eingenommen zu werden begehren, allererst probiret, ob sie zu der ordens-regel bestaͤndige lust und ernst bezeigen1717 Hübner,ZtgLex.8 1368Faksimile - in Google Books
- ich entsage ... dem probejahre, und thue von itzt an profeß und lege meine geluͤbde ab1753 Helyot,Klosterorden I 458
- das novitiat oder probjahr ist das erste, was ein angehender religios aushalten muß1768 CompCodBav. 321
- dieses kloster- oder probe-jahr kann ... bisweilen auch in einem halben jahre absolviret werden1787 Krünitz,Enzykl. 40 S. 699Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- der wirklichen aufnahme in das kloster muß das probejahr vorangehn, welches unter keinerley vorwande abgekürzt werden kann1794 PreußALR. II 11 § 1170
- die adspiranten zum deutschen orden muͤssen ... ein probejahr halten1798 RepRecht I 288Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- das probejahr (annus novitiatus) ist bey den canonicaten eingefuͤhrt1805 RepRecht XII 1805
II
Ausbildungszeit
- die feld-aerzte muͤssen nicht maͤnner seyn, denen es bloß darum zu thun ist, ihre vielleicht unzulaͤnglichen erfahrungen auf unkosten der kranken soldaten zu erweitern, und die in den lazarethen ihre probejahre ausstehen wollen1783 HistBeitrPreuß. II 648Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
III
Wartezeit
- [bei der Wiederaufnahme der von der Witwenversorgungsanstalt ausgeschlossenen Mitglieder] wird ihnen ... die erlegung eines neuen antrittsgeldes, so wie die abwartung der 5 neuen probejahre erlassen1810 Rabe,PreußG. X 316Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
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