Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Probepredigt

Probepredigt

, f.

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Predigt als Nachweis der Qualifikation eines Predigers (II) 
  • zween ... generalsuperintendenten ..., welche alle kirchendiner ... examiniren und ... ire probpredigt alsbald tun [lassen]
    1556 Bayern/Sehling,EvKO. XIII 111
  • nach dem examen, wo der examinatus wol geantwort, soll im auch eine probpredig zu thun auferlegt werden, daraus unsere kirchenräthe zu sehen und abzunemen, wie er auß der schrift das gemeine volck leren, zur besserung vermanen und trösten könne
    1564 Kurpfalz/Sehling,EvKO. XIV 412
  • sol er sich dem examini theologico unterwerffen und ... ein probpredigt thun
    1578 AnnNassau 18 (1883/84) 61
  • es soll auch ... hinfürder keiner zur probepredigt in der kirchen, dahin er zum pfarr ampt gerne befördert sein wolte, zugelassen werden, er sei denn zuvorn examiniret und darzu tüchtig befunden worden
    1586 Mansfeld/Sehling,EvKO. I 2 S. 212
  • soll der pfarher ein qualificirte person von guetem leben, lehr und wandel sein, damit ein gemein versehen, der auch zuvor sein probpredig tun solle
    1591 BadW. 162
  • so dann ein kirchendiener beedes in dem examine und probpredigt richtig befunden
    1594 CCBrandenbCulmb. I 271
  • wann der praesentirte in dem examine und der prob-predigt ... nicht bestanden
    1601 SammlVerordnHannov. II 66
  • die verordnung ... daß die praesentati eine probpredigt thun müssen und alsdann erst vociret und bestellet worden
    1652 ProtBrandenbGehR. IV 538
  • daß in der vocation nicht gedacht, ob die gemeinde allhier nach abgelegter prob-predigt vernommen ... und ... damit zufrieden gewesen, welches doch nothwendig geschehen sollen
    1659 CAug. I 862
  • von derer zum predig-amt beruffenen examination und auffstellung der oͤffentlichen prob-predigt 
    1666 GothaLO. I 3 Tit. 2
  • daß hinfuͤhro alle diejenigen so zu einem inspectorat gelangen wollen, vorhero allhie in dero residentz-staͤdten eine probe-predigt zum allerersten ablegen sollen
    1689 CCMarch. I 1 Sp. 413
  • keinem candidaten dürfte es weiter erlaubt sein ... zu predigen, er habe dann vorher ... die erlaubniß dazu erhalten, welche niemand zu ertheilen ist, er habe dann vorher einige probepredigten unter censur gehalten
    1749 ActaBoruss.BehO. VIII 411
  • insbesondere gehört die probepredigt (concio docimastica, exploratoria) zu den prüfungsarten
    1795 Schnaubert,KirchR. 108
  • von der probepredigt der pfarrer
    1798 Hartmann,WürtGes. IV 18
  • muß er [candidat] zur haltung einer probe-predigt und catechisation vor der gemeine angewiesen ... werden
    1807 Göbell,RhWKO. II 15
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