Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Probier

Probier

, f.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
wie Probierwaage?
  • es soll auch ein probierer über dz die probierwag in das geheuß darin die probier sthet, setzen, das dise dieweil er die stückle des aͤrtzes wiget, von dem windt nicht moͤgendt hin vnd wider getriben werden
    1557 Agricola 182
unter Ausschluss der Schreibform(en):
unter Ausschluss der Schreibform(en):