Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Probierbuch

Probierbuch

, n.

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fortlaufendes Verzeichnis der Hüttenproben
  • wir wollen, daß demjenigen, der die huͤtten-proben macht, das probir- und schmeltz-buch treu und fleißig fuͤhret, quartaliter sechs thaler probe-geld ... sol gegeben ... werden
    1697 CCMarch. VI 1 Sp. 644
  • bei den bergwerken werden folgende buͤcher gehalten ... das probir-buch 
    1757 Estor,RGel. I 1108