Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Probierbüchse
Artikel davor:
Probepredigt
Probepunkt
Prober
Probestück
Probezeichen
Probezeit
Probezettel
Probier
Probieramt
Probierbuch
Probierbüchse
, m.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
Behälter, in dem Münzen zur amtlichen Münzprüfung gebracht werden
bdv.:
Münzbüchse
- probier- und muͤntz-buͤchsen (die zu den gewoͤhnlichen probation-taͤgen unverbleiblich einzubringen, angewiesen werden sollen)1603 RAbsch. III 511Faksimile (ca. 111 KB)