Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Probierbüchse

Probierbüchse

, m.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
Behälter, in dem Münzen zur amtlichen Münzprüfung gebracht werden
bdv.: Münzbüchse
  • probier- und muͤntz-buͤchsen (die zu den gewoͤhnlichen probation-taͤgen unverbleiblich einzubringen, angewiesen werden sollen)
    1603 RAbsch. III 511